Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vizzard360 OG

PRÄAMBEL

Die Vizzard 360 OG bietet kostenpflichtige virtuelle Rundgänge für Retail, Hospitality, Events, KMU´s und Immobilien mit Virtual Home Staging, Grundrisse, 3D Pläne & Ren-derings sowie Fotos und Videos an.

1. Geltungsbereich, Allgemeines, Entgegenstehende AGB, Folgeauftrag
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz „AGB“) gelten für Rechtsgeschäfte, Aufträge, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen zwischen der Vizzard 360 OG, Seitenstettengasse 5/37, 1010 Wien, FN 580565g des Handelsgerichtes Wien (in der Folge kurz: Vizzard360) und dem Auftraggeber (in der Folge kurz AG).

1.2. Die Erbringung der Leistungen durch Vizzard360 erfolgt ausschließlich nach Maß-gabe dieser AGB und der dem Angebot zugrundeliegenden Leistungsbeschreibun-gen. Sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten der vorgenannten Vertrags-partner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von Vizzard360 erstell-ten Anbots und den gegenständlichen AGB. Eine rechtliche Bindung des Anbots für Vizzard360 tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Anbots oder die Un-terfertigung des Vertrages durch den AG ein.

1.3. Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.4. Geschäftsbedingungen des AG, auf die der AG in seinen Bestellformularen oder anderweitig verweist, gelten nicht, sofern Vizzard360 der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes von Vizzard360 zur Anwendbarkeit allfälliger Geschäftsbedingungen des AG kann nicht auf eine Zustimmung von Vizzard360 geschlossen werden.

1.5. Im Falle einer dauernden Geschäftsbeziehung oder im Falle von Folgeaufträgen, gelten ebenfalls die AGB von Vizzard360, auch wenn auf diese nicht neuerlich Be-zug genommen wird – ausgenommen es liegt ein Verbrauchergeschäft vor.

1.6. Vizzard360 ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern, wobei die Änderungen unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist dem AG bekanntgegeben werden.

1.7. Die geänderten Vertragsbedingungen werden wirksam, wenn der AG diesen nicht innerhalb der in der Bekanntgabe genannten Frist schriftlich widerspricht und die Leistung nach Ablauf der Frist weiternutzt. Sonstige Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.

2. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen
2.1. Angebote von Vizzard360 gelten als freibleibend und unverbindlich. Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen An-gebote dar.

2.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Vizzard360 nach Erhalt der Bestel-lung/Annahme des AG eine schriftliche (E-Mail ausreichend) Auftragsbestätigung abgesendet oder mit der Erfüllung der beauftragten Leistungen begonnen hat.

2.3. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gül-tigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für ein Abgehen vom Erfordernis der Schrift-form. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.

2.4. Vizzard360 ist berechtigt, Aufträge, Bestellungen oder Anbote ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. nicht anzunehmen.

3. Leistungsumfang und nachträgliche Änderungen
3.1. Der Umfang der von Vizzard360 zu erbringenden vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der im Angebot von Vizzard360 enthaltenen Leistungsbeschreibung. Diese Leistungsbeschreibung ist vom AG auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprü-fen. Sofern möglich, wird Vizzard360 vom AG gewünschte nachträgliche Änderun-gen des Leistungsgegenstandes berücksichtigen. Solche Änderungen können zu ge-sonderten Termin- und Entgeltvereinbarungen führen.

3.2. Der AG wird Vizzard360 alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterla-gen und Informationen (wie insbesondere Texte, Daten, Grafiken oder Fotos) zeit-gerecht zur Verfügung stellen und Vizzard360 von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Der AG ist gegenüber Vizzard360 verpflichtet, den Zugang zu den Räumlichkei-ten/Objekten zu gewährleisten, die jeweils vertragsgegenständlich sind. Es obliegt in der Verantwortung des AG, dass die vertragsgegenständlichen Räumlichkei-ten/Objekte für von Vizzard360 zu erbringenden Leistungen tauglich sind (zB aus-reichend gereinigt, leer geräumt oder entsprechend vorbereitet). Den von Viz-zard360 gemachten Aufnahmen wird der Zustand zugrunde gelegt, der am Tag der vereinbarten Leistungserbringung vorgefunden wird.

3.3. Vizzard360 ist berechtigt, für die Leistungserbringung sich erforderlicher Erfül-lungsgehilfen zu bedienen. In diesem Falle werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des AG.

3.4. Die Leistungsfrist von Vizzard360 beträgt grundsätzlich 4 Wochen ab Annahme des Anbots durch den AG. Die Leistungsfrist für das Endprodukt beträgt 14 Tage ab er-folgtem Shooting. Wird die Durchführung des Auftrages durch einen vom AG zu vertretenden Grund verzögert oder behindert, insbesondere durch das nicht recht-zeitige Zurverfügungstellen der erforderlichen Informationen oder des nicht ge-währten Zugangs, so ist Vizzard360 berechtigt nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Falle ist der vereinbarte Preis in vol-ler Höhe zu leisten.

3.5. Sollte sich im Zuge der Leistungserbringung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages unter Maßgabe der Leistungsbeschreibung tatsächlich und / oder recht-lich unmöglich ist, wird Vizzard360 dies dem AG unverzüglich anzeigen. Ändert der AG die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend oder schafft er die Voraussetzun-gen nicht, dass eine Ausführung möglich wird, ist Vizzard360 berechtigt, die Aus-führung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des AG oder einer nachträglichen Än-derung der Leistungsbeschreibung durch den AG, ist Vizzard360 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin angefallenen Entgelte und Spesen sowie all-fällige weitere Kosten sind vom AG zu ersetzen.

3.6. Die erstellten Leistungen bedürfen einer schriftlichen Abnahme durch den AG spä-testens zwei Wochen ab Übermittlung der Leistung durch Vizzard360. Lässt der AG den Zeitraum von zwei Wochen ohne Abnahme verstreichen, so gilt die Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Verwendung der Leistung durch den AG gilt diese jedenfalls als abgenommen.

4. Preise und Zahlung
4.1. Die Preise für die Leistungen von Vizzard360 ergeben sich aus dem Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung. Sämtliche angegebenen Entgelte verste-hen sich exklusive Umsatzsteuer sowie exklusive allfälliger Fremdkosten, wie ins-besondere spezielle angeforderte 3D-Modelle von Einrichtungsgegenständen oder Sounds/Musik.

4.2. Das Entgelt für einmalige Leistungen besteht je nach Vereinbarung entweder aus dem im Angebot und in der Leistungsbeschreibung genannten Einmalbetrag oder es erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand nach den jeweils gültigen Preisen von Vizzard360. Bei Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand enthält das Angebot lediglich unverbindliche Kostenschätzungen.

4.3. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, gelten folgende Zahlungsbe-dingungen: Sämtliche Rechnungen sind bei Rechnungserhalt binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen analog.

4.4. Bei Aufträgen, die mehrere Teilleistungen umfassen, ist Vizzard360 berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

4.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedin-gung für die Vertragserfüllung durch Vizzard360. Bei Zahlungsverzug des AGs ist Vizzard360 – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Leistungen und Lieferun-gen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten und/oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und das Produkt offline zu nehmen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzli-chen Ausmaß verrechnet. Vizzard360 ist berechtigt, dem AG alle Kosten in Rech-nung zu stellen, die durch nicht fristgerechte Zahlung entstehen (wie insbesondere Mahnspesen oder Rechtsanwaltskosten).

4.6. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garan-tie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Mängeln zurückzuhalten.

5. Vertragsdauer und Kündigung
5.1. Bei einmaligen Leistungen (Projekten) endet der Vertrag grundsätzlich mit der Er-bringung der Leistung durch Vizzard360 (mit Abschluss des Projekts) durch Über-sendung des Links bzw. Download-Links via Mail an die vom AG bekanntgegebene Adresse.

5.2. Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertrag von jeder Seite unter Einhalten einer Kündigungsfrist von einem Monat zu jedem Monatsletzten gekündigt werden.

5.3. Hosting: Verträge über Hostingdienste, die seitens Vizzard360 erbracht und ver-rechnet werden, können von jeder Vertragsseite unter Einhalten einer Kündigungs-frist von einem Monat zu jedem Monatsletzten gekündigt werden.

6. Inhalte und Nutzung
6.1. Die von Vizzard360 erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Ur-heberrechte an den Leistungen und den von Vizzard360 geschaffenen Werken (ins-besondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Berichte, Analysen, Organisations-pläne, Zeichnungen, Software, Dokumentationen etc.) stehen Vizzard360 bzw. de-ren Lizenzgebern zu. Die Leistungen, einschließlich allfälliger Vorarbeiten, dürfen ohne Zustimmung von Vizzard360 nicht verändert werden. Der AG erhält das Recht, die Leistungen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen, zu verwenden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einzelner oder aller Nutzungsrechte bedarf der Zustimmung von Vizzard360.

6.2. Alle Rechte an Vizzard360 eingebrachten, verwirklichten oder auch nicht verwirk-lichten Ideen, Entwürfen, Programmen, Programmteilen, Quellcodes, Designs und Konzepten bleiben exklusiv bei Vizzard360; diese stellen vertrauliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dar.

6.3. Rechte an Werken im Auftrag des AG: Werden von Vizzard360 Werke individuell und auf Rechnung und Kosten des AG hergestellt, so wird dem AG das Werknut-zungsrecht für sämtliche Verwertungsarten daran eingeräumt. Sollte Vizzard360 eigene Bilder, Grafiken, Videos, Sounds und sonstige Materialien, die im Werk ver-arbeitet werden, einbringen, reicht das Werknutzungsrecht nur so weit als Viz-zard360 über Rechte verfügt. Der AG verpflichtet sich dazu Vizzard360 dabei schadlos zu halten.

6.4. Vizzard360 wird das Recht eingeräumt, ein Vervielfältigungsstück im eigenen Da-tenbestand elektronisch zu archivieren. Darüber hinaus räumt der AG Vizzard360 eine unwiderrufliche, nicht exklusive, gebührenfreie und übertragbare Werknut-zungsbewilligung sowie das Recht ein, seinerseits weitere Werknutzungsbewilli-gungen zu erteilen, wobei sich diese Werknutzungsbewilligung auf die Vervielfälti-gung, Bearbeitung, Verbesserung, Verwertung und Verbreitung der Ideen, Konzep-te, Strukturen und Inhalte solcher Auftragswerke bezieht. Vertrauliche Informatio-nen werden von Vizzard360 jedoch nicht verwertet.
6.5. Durch die Mitwirkung des AG bei der Herstellung des Produktes werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag gewährten hinaus erworben.

6.6. Jede Verletzung der Urheberrechte von Vizzard360 zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.7. Der AG ist allein für die Inhalte seiner Websites, SocialMedia-Präsenzen, Kampag-nen und sonstigen Auftritte verantwortlich und versichert, dass durch seinen Auf-tritt weder Rechte Dritter (wie insbesondere Marken-, Namens-, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzt werden, noch gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird. Insbesondere wird der AG keine sitten- oder ge-setzwidrigen Inhalte publizieren oder darauf hinweisen. Der AG wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die ein-schlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Über-mittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschrän-kungen unterliegt. Gleiches gilt für fremde Inhalte, auf die der AG durch Hyperlinks oder sonst verweist.

6.8. Der AG ist verpflichtet, die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Infor-mationen, Unterlagen, Daten, Texte, Bilder, Videos, Sounds und sonstigen Materia-lien zeitgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen. Er hat Vizzard360 von sämtlichen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Der AG trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner un-richtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Vizzard360 wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Der AG ist dafür verantwortlich und versichert, diesbezüglich über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, insbe-sondere auch über das Recht zur Verwendung im Internet. Der AG wird Vizzard360 von allen Folgen allfälliger Rechtsverletzungen vollständig schad- und klaglos hal-ten. Vizzard360 ist nicht verpflichtet, beigestellte Informationen, Daten, Unterla-gen, Texte, Bilder, Videos, Sounds oder sonstige Materialien auf ihre Übereinstim-mung mit geltenden Rechtsvorschriften oder auf die mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter zu prüfen.

6.9. Vizzard360 übernimmt keine Verantwortung für Inhalt und Vollständigkeit daten-schutzrechtlicher Informationen sowie sämtlicher nach den gesetzlichen Bestim-mungen auf der Website oder in sonstigen Auftritten des AGs anzuführenden An-gaben und Informationen (z.B. nach ECG, UGB, GewO, MedienG, KSchG, DSGVO, DSG, FernFinG etc.). Der AG ist verpflichtet, eine für derartige Inhalte verantwort-liche Person bekannt zu geben.

7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Vizzard360 ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen jeden die Funktionsfähigkeit beein-trächtigenden Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe der Leistung an den AG be-reits bestanden hat und von diesem rechtzeitig gerügt wurde, zu beheben.
7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Erbringung der jeweiligen Leis-tung (siehe Pkt. 3.4.). Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der AG die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat und die Anzeige Viz-zard360 zugeht, andernfalls die Leistungen Vizzard360s als abgenommen gelten. Der AG hat das Vorliegen des Mangels unverzüglich nachzuweisen. Zeigt der AG den Mangel nicht unverzüglich an, so verliert er auch den Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels hat Vizzard360 nach seiner Wahl den mangelhaften Teil der Leistungen nachzubessern oder eine angemessene Preisminderung vorzunehmen.

7.3. Voraussetzung jeder Mängelbehebung durch Vizzard360 ist, dass es sich um einen funktionsstörenden Fehler handelt, dieser reproduzierbar ist, dass dem AG allen-falls innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos angebotene Updates oder neue Softwareversionen installiert wurden und dass Vizzard360 vom AG alle für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen erhält.

7.4. Von Vizzard360 programmierte und/oder entwickelte Anwendungen oder sonstige Leistungen werden in einem bestimmten Zustand übergeben. Vizzard360 gewähr-leistet lediglich die Übereinstimmung mit den bei Übergabe gültigen Spezifikatio-nen. Insbesondere werden die jeweilige Barrierefreiheit und die Quellcodeoptimie-rung gemäß Leistungsbeschreibung nur zum Zeitpunkt der Übergabe gewährleistet. Nimmt der AG ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vizzard360 Änderungen an den Leistungen Vizzard360s vor, besteht keine Gewährleistungsverpflichtung, auch wenn der Fehler in einem nicht geänderten Teil auftritt. Wird im Rahmen der Fehlerdiagnose festgestellt, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder die Ursa-che des Fehlers nicht in der Leistung von Vizzard360 liegt, hat der AG alle hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.

7.5. Vizzard360 haftet für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes im Rahmen der gesetzli-chen Vorschriften nur, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht erzielten Ersparnissen, Zins-verlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den AG sind ausgeschlos-sen. Ebenso ist die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Server-schäden Matterport Inc.) ausgeschlossen.

7.6. Kosten für Hilfestellungen, Fehlerdiagnosen sowie Fehler- und Störungsbeseiti-gungen, die vom AG zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Vizzard360 nur gegen ein gesondertes Entgelt durchge-führt. Dies gilt auch für Behebungen von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe des AG selbst oder Dritten vorgenommen wurden.

7.7. Ferner übernimmt Vizzard360 keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, anormale Betriebsbedingungen sowie der Übermittlung des Produktes zurückzuführen sind.
7.8. Sämtliche Schadenersatzansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dem Ver-trag gegen Vizzard360 entstehen, verjähren spätestens innerhalb von einem Jahr. Soweit die Haftung nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann, insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, bestimmt sich die Verjährung nach der gesetzlich normierten Frist.

7.9. Für vom AG vorgenommene oder veranlasste nachträgliche Veränderungen und/oder Weiterentwicklungen an den Leistungen Vizzard360s und den sich daraus ergebenden Folgen ist jede Haftung und jede Gewährleistung Vizzard360s ausge-schlossen. Vizzard360 übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für mangelnde Kenntnisse des AGs.

7.10. Keine der Verpflichtungen von Vizzard360 aus dem Vertrag begründet eine zuge-sicherte Eigenschaft oder anderweitige Garantie. Es wird jede verschuldensunab-hängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss bestehende Mängel ausgeschlos-sen.

7.11. Sämtliche in dieser Ziffer 7 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten von verbundenen Unternehmen, Vorstän-den, Geschäftsführern, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Unterlieferanten, Unter-auftragnehmern und anderweitigen Hilfspersonen von Vizzard360.

8. Besondere Bestimmungen für Verbraucher / Entfall des Rücktrittsrechtes
8.1. Handelt es sich beim AG um einen Verbraucher i.S.d. § 1 KSchG (Konsumenten-schutzgesetz), so sind folgende Bestimmungen dieser AGB in Verhältnis zu diesem nicht anwendbar: Punkt 3.4., Punkt 4.6., Punkt 7.1., Punkt 7.2., Punkt 7.5., Punkt 7.6. Punkt 10.6. gilt mit der Einschränkung, dass zwingende, verbraucherrechtliche Bestimmungen des Landes in welchen der gewöhnliche Aufenthalt des Verbrau-chers liegt, von der Rechtswahl unberührt bleiben.

8.2. Bei Erbringung einer mangelhaften Leistung von Vizzard360 hat der AG (Verbrau-cher) das Recht, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Es gelten die ge-setzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

8.3. Werden Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf persön-liche Bedürfnisse zugeschnitten, entfällt das Rücktrittsrecht. Der AG nimmt hiermit zur Kenntnis, dass die von Vizzard360 erbrachten Leistungen stets auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind und dies mit dem Verlust des Rücktrittsrechtes gemäß § 18 KschG verbunden ist.

8.4. Die EU-Kommission stellt auf der Internetseite https://ec.europa.eu/consumers/odr/ die Möglichkeit zur Verfügung, ein Be-schwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS) durchzuführen. Vizzard360 ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Ver-braucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9. Datenschutz und Datensicherheit/Geheimhaltung

9.1. Vizzard360 wird Daten nur unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutz-rechtlichen Bestimmungen verwenden. Insbesondere wird Vizzard360 Daten aus-schließlich im Rahmen der Aufträge des AGs verwenden und alle erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen treffen. Vizzard360 wird nur solche Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen heranziehen, die sich Vizzard360 gegenüber zur Einhaltung des Datengeheimnisses verpflichtet haben oder einer gesetzlichen bzw. vertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

9.2. Der AG ist für die Sicherung von Daten und sonstigen Materialien, die Vizzard360 zur Erbringung der Leistungen überlassen werden, verantwortlich. Vizzard360 ist nicht verpflichtet, Sicherungskopien zu erstellen. Jede Haftung Vizzard360s für all-fällige Datenverluste ist ausgeschlossen.

9.3. Wenn Vizzard360 als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter für den AG als datenschutzrechtlichen Verantwortlichen tätig wird, treffen die Parteien bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO die Vereinbarungen gemäß der von Vizzard360 zur Verfügung ge-stellten „Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO“.

9.4. Vizzard360 und der AG sind verpflichtet, Daten, Informationen, und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erhalten, vertraulich zu behandeln und verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Sie dürfen diese ohne vorangehende schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder ganz noch teilweise, weder direkt noch indirekt, Dritten zugänglich machen.

9.5. Vizzard360 ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Erfül-lungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungs-pflicht aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß wie für einen ei-genen.

9.6. Vizzard360 und der AG sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzge-setzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

9.7. Vizzard360 verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des AG. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Infor-mationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: https://vizzard360.com/privacy-policy/

9.8. Der AG ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnah-men, insbesondere jene in Sinne der DSGVO und im Hinblick auf das zu Verfügung stellen Daten Dritter, zu treffen (z. B. Einholung einer Zustimmungserklärung), so-dass Vizzard360 die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Ver-tragsverhältnisses verarbeiten darf.

9.9. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrags-verhältnisses.
10. Allgemeines
10.1. Der AG erklärt, dass er den vorliegenden Vertrag als ein zum Betrieb seines Un-ternehmens gehörendes Geschäft abschließt, ausgenommen im Fall eines Ver-brauchergeschäfts.

10.2. Der AG erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, namentlich als Kunde (Referenz) von Vizzard360 genannt zu werden und mit einem allenfalls vom AG zur Verfü-gung zu stellenden Logo in die öffentlich zugängliche Referenzliste Vizzard360s aufgenommen zu werden. Der AG erteilt weiters seine ausdrückliche Zustim-mung, dass Vizzard360 visualisierte Referenzobjekte auf deren Website-, Soci-al-Media- oder sonstigen Internetpräsenzen veröffentlichen darf.

10.3. Übertragung von Rechten und Pflichten. Vizzard360 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der AG darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung Vizzard360 abtreten oder übertragen.

10.4. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung Vizzard360s weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind Vizzard360 unverzüglich zurückzustellen bzw. über Aufforderung nachweislich zu vernichten, wenn der AG die angebotenen Leistungen nicht bei Vizzard360 bestellt.

10.5. Für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Vizzard360 und dem AG wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen sachlich zuständigen Gerichtes im Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vereinbart. Es kommt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Verweisungsnormen des inter-nationalen Privatrechtes (z. B. IPRG, Rom I VO, udgl.) sowie des UN-Kaufrechtes zur Anwendung. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

10.6. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein sollten, bleibt die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe-kommt, zu ersetzen.

10.7. Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen in der Auslegung des Ver-trags, die aus der Übersetzung entstehen, gilt die Regelung in deutscher Sprache.

10.8. Erfüllungsort ist Wien.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Sämtliche gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Vizzard360.

11.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt durch etwaige Einziehungen einzelner Forderungen in laufende Rechnungen oder durch Anerkennung einzelner Forderungen unbe-rührt.

12. Schlussbestimmungen
12.1. Der AG hat Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse oder Telefonnummer umgehend Vizzard360 schriftlich mitzuteilen.

12.2. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieses Vertrages ergehen aus-schließlich mittels elektronischer Kommunikation an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des jeweils anderen Vertragspartners. Wird eine Erklärung an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweili-gen Vertragsteil als zugegangen.

12.3. Unter „elektronischer Kommunikation“ ist dabei die Übermittlung sämtlicher rechtserheblicher Erklärungen betreffend diesen Vertrag (z.B. Mitteilungen über die Durchführung, Preis- oder Vertragsanpassungen), Dokumente einschließlich Rechnungen und sonstiger Mitteilungen (folgend „Unterlagen“) per E-Mail zu ver-stehen. Ein Postversand von Unterlagen erfolgt nicht. Vizzard360 steht es aber frei, Unterlagen im Einzelfall postalisch zu versenden, etwa wenn nach den ge-setzlichen Vorschriften eine strengere Form als elektronische Kommunikation vorgeschrieben ist.

12.4. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient ein-zig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Ver-trages heranzuziehen.

12.5. Im Falle eines Abweichens des individuellen Anbots im Verhältnis zu den AGB geht das Anbot stets vor.

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